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Kein Rückzahlungsanspruch bei Buchung eines Coachings zum Business-Aufbau

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anwendungsbereich des HWG ist nicht eröffnet, wenn ein Coaching zum Business-Aufbau angeboten wird, das am Rand auch mit „Gesundheit“ wirbt.

Muss ein Teilnehmer die Gebühren für ein Coaching zum Business-Aufbau finanzieren, spricht dies noch nicht für eine Sittenwidrigkeit.

Das Angebot eines Coachings zum Business-Aufbau, bei dem der Schwerpunkt auf einem 1:1 Coaching liegt und bei dem eine Überwachung des Lernerfolgs nicht stattfindet, verstößt nicht gegen § 1 FernUSG.


OLG München, 16.05.2024 - Az: 3 U 984/24e

Vorgehend: LG München I, 12.02.2024 - Az: 29 O 12157/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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