Der Anwendungsbereich des HWG ist nicht eröffnet, wenn ein Coaching zum Business-Aufbau angeboten wird, das am Rand auch mit „Gesundheit“ wirbt.
Muss ein Teilnehmer die Gebühren für ein Coaching zum Business-Aufbau finanzieren, spricht dies noch nicht für eine Sittenwidrigkeit.
Das Angebot eines Coachings zum Business-Aufbau, bei dem der Schwerpunkt auf einem 1:1 Coaching liegt und bei dem eine Überwachung des Lernerfolgs nicht stattfindet, verstößt nicht gegen § 1 FernUSG.