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Fristlose Kündigung eines Abonnements über Software und Lizenzen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die zeitlich begrenzte entgeltliche Überlassung von Standardsoftware ist als Mietvertrag zu beurteilen.

Der Anbieter von Standardsoftware ist dann, wenn er die fehlende Erfahrung des Kunden mit dem angebotenen Programm (hier Buchungssoftware) erkannt hat, verpflichtet zu klären, welcher Art der Betrieb des Kunden ist und welche Anforderungen dieser an die hierfür zu verwendende Software hat.


OLG München, 08.08.2022 - Az: 20 U 3236/22 e

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Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

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