Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.771 Anfragen

Betriebsunterbrechungsversicherung und die Arztpraxis mit Wasserschaden

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein auf Ersatz eines Betriebsunterbrechungsschadens einer Arztpraxis in Anspruch genommener Versicherer kann nicht einwenden, ein Umsatzausfall habe durch eine Verlegung oder Nachholung von Behandlungsterminen ausgeglichen werden können.

Hierzu führte das Gericht aus:

Hinsichtlich der Patientengruppe der Akut- und Neupatienten hat die Beklagte selbst eingeräumt, dass hier ein endgültiger Behandlungsausfall nahe liegt. Bei akuten Beschwerden kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Patient die Wiedereröffnung einer Praxis abwarten wird; bei den Neupatienten fehlt es noch an einer Bindung bzw. einem Vertrauensverhältnis zu dem Arzt, so dass aus diesem Grund ein (möglicherweise dauerhafter) Wechsel zu einem anderen Arzt zu erwarten ist. Dies gilt vorliegend umso mehr, als im Zeitraum der Praxisschließung noch ein weiterer Orthopäde in der Stadt Lage ansässig gewesen ist, wie der Kläger unwidersprochen vorgetragen und durch die Vorlage der Telefonbucheinträge auch belegt hat.

Anders stellt sich die Situation im Ausgangspunkt jedoch bei den Stammpatienten dar. Soweit diese sich in einer langfristig angelegten Behandlung befinden, wird ein kurzfristiger Ausfall an sich regelmäßig später durch eine Nachholung der Behandlung möglich sein. Aber auch anderenfalls wird ein Stammpatient, der zu dem Arzt ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, sich an den behandelnden Arzt gebunden fühlen und dazu neigen, die Behandlung zunächst zurückzustellen, anstatt zu einem anderen Arzt zu wechseln; dies gilt umso mehr, wenn die Behandlung durch den Arzt des Vertrauens nur für einen sehr kurzen Zeitraum ausgeschlossen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - Az: 5 U 163/05 - 13

ECLI:DE:OLGSL:2008:0820.5U163.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant