Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.151 Anfragen

Keine Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Betriebsschließung

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung.

Im Abschnitt C, betreffend die Betriebsschließungsversicherung, ist unter anderem folgendes geregelt:

„1.1 Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) beim Auftreten meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt;
(…)

1.2 Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:“

Es folgt eine Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern. Die Krankheit Covid 19 bzw. der Erreger Sars-Cov2 ist in dieser Aufzählung nicht aufgeführt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klagepartei hat gegen die Beklagte keine Ansprüche aus der streitgegenständlichen Betriebsschließungsversicherung.

Durch diese Versicherung war eine Betriebsschließung wegen des Auftretens einer Corona-Viruskrankheit Covid 19 nicht versichert. Nach Meinung der Kammer ist die Aufzählung der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen Nr. 1.2, a) und b) abschließend. Die Krankheit Covid 19 bzw. der Erreger Sars-Cov2 sind in dieser Aufzählung nicht aufgeführt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerTheresia DonathPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant