Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.848 Anfragen

Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Die verordnungsrechtliche Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen durch Teilnehmerzahlbegrenzungen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO i.d.F. v. 21.06.2021) und die Pflicht zur Vorlage von Testnachweisen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen v. 06.06.2021) ist beim gegenwärtigen Stand der Corona-Pandemie (23.06.2021) aller Voraussicht nach verfassungsgemäß. Sie begründet voraussichtlich keine unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte der Schulträger und Studierenden aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber staatlichen Hochschulen, die ausnahmsweise Präsenzveranstaltungen mit bis 250 Teilnehmenden zulassen können.


VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - Az: 1 S 1984/21

ECLI:DE:VGHBW:2021:0623.1S1984.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant