Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.316 Anfragen

Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios erfolglos: keine private Vermietung erlaubt

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios zurückgewiesen.

Aufgrund der in § 2 Abs. 23 Corona-LVO M-V getroffenen Regelung, wonach Fitnessstudios für den Publikumsverkehr geschlossen sind, hatte sich eine Betreiberin entschlossen, ihre Fitnessstudios zu vermieten. Daraufhin ordneten die Ordnungsbehörden die Schließung der Fitnessstudios an, woraufhin die Betreiberin um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nachgesucht hat.

Das Oberverwaltungsgericht hat die gegen die ablehnenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegten Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Argumentation der Betreiberin, die Räume ihrer Fitnessstudios seien eine private Sportanlage, in der Individualsport im Sinne des § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V betrieben werde, führe nicht zu einem für sie günstigerem Ergebnis. Die Antragstellerin übersehe bei ihrer Argumentation, dass für den in § 2 Abs. 21 Satz 2 Corona-LVO M-V genannten Sportbetrieb die Pflicht bestehe, die in Anlage 21 der Corona-LVO M-V aufgeführten umfangreichen Auflagen (u.a. die Erstellung eines veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzepts) einzuhalten. Dass die Betreiberin diese dort genannten Auflagen einhalte, habe sie nicht vorgetragen und sei auch nicht ersichtlich.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - Az: 2 M 104/21, 2 M 108/21

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.316 Beratungsanfragen

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant