Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.700 Anfragen
Bordell im allgemeinen Wohngebiet
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wegen formeller Illegalität ergehenden Nutzungsuntersagung liegt regelmäßig im öffentlichen Interesse.
Für eine aktive Duldung, die einem bauaufsichtlichen Einschreiten entgegengehalten werden kann, genügt es nicht, wenn die Behörde gegen ein illegales Vorhaben - auch jahrzehntelang - nicht vorgeht, obwohl sie von diesem Kenntnis hat.
Ein bordellartiger Betrieb mit Partys am Wochenende, Erstreckung des „Geschehens“ auf Außenpool und Gartenbereich, großer Fluktuation bei den Prostituierten und Öffnungszeiten von 17 bis 18 Stunden täglich, kann nicht als in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich angesehen werden, selbst wenn dieses infolge seiner Lage nahe einer vielbefahrenen Landesstraße mit größerem Verkehrsaufkommen vorbelastet ist.
Duldungsanordnungen gegenüber Dritten sind nur erforderlich, wenn der Adressat der Nutzungsuntersagung ohne diese aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter (zivil-) rechtlich gehindert wäre, der behördlichen Anordnung Folge zu leisten.
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!