Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.092 Anfragen

Vorzeitige Kündigung eines Stromlieferungsvertrages mit vereinbarter Vertragslaufzeit

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Stromlieferungsvertrag mit vereinbarter Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt, so kann der Stromanbieter als entgangenen Gewinn nicht pauschale 28% des zu erwartenden Stromverbrauchs geltend machen. Es bedarf hier eines substantiierten Darlegens und ggf. Beweisens.

Ansonsten kann (lediglich) der monatliche Grundpreis als Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden.

Vorliegend war für das Gericht nicht ersichtlich, wie ein Ansatz einer Gewinnmarge von 28 % zustande gekommen war. Es wurden hierzu keine Unterlagen vorgelegt - bekannt ist allgemein eine deutlich niedrige Gewinnmarge, die nicht über den einstelligen Bereich hinausgeht. Ebenfalls fehlte es an Informationen zu möglicherweise entstehenden Ersparnissen.


AG Dresden, 31.05.2018 - Az: 105 C 1798/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant