Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.326 Anfragen

Eilantrag gegen Bremer Sperrstunde abgelehnt

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Eilantrag verschiedener Gastronomen gegen die Sperrstunde abgelehnt.

Die Antragsteller betreiben Bars bzw. Kneipen in der Stadtgemeinde Bremen. Mit der „Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 50“ vom 16.10.2020 regelte das Ordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen, dass die Öffnung von gastronomischen Betrieben nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr erlaubt sei. Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen diese Sperrstunde.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt. Es ließe sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die Sperrzeitverlängerung rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Die Rechtmäßigkeit der Frage der Sperrzeitverlängerung werde in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.

Es sei daher eine Folgenabwägung zu treffen.

Diese gehe zu Lasten der Antragsteller aus. Die in der Allgemeinverfügung geregelte Sperrstunde gelte nur noch bis zum Ablauf des 01.11.2020. Die in diesem kurzen Zeitraum zu erwartenden Umsatzeinbußen aufgrund der Sperrstunde führten nicht zu einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung der Antragsteller, dass das schwerwiegende öffentliche Interesse an einer möglichst schnellen Eindämmung des Infektionsgeschehens zurücktreten müsste.

Gegen die Entscheidung können die Antragsteller Beschwerde bei dem OVG Bremen erheben.


VG Bremen, 30.10.2020 - Az: 5 V 2381/20

Quelle: PM des VG Bremen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.326 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG