Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Ein Button für Bestellung und kostenpflichtige Mitgliedschaft ist unzulässig

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verwendung eines Buttons für zwei verschiedene Vertragsarten - Kaufvertrag und Mitgliedschaftsvertrag - ist nicht zulässig, wenn durch die Gestaltung des Bestellvorganges zweifelsfrei deutlich wird, dass zwei verschiedene Verträge abgeschlossen werden.

Im vorliegenden Fall wurde bei Abschluss des Bestellvorgangs über den „jetzt kaufen“-Button gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Mitgliedschaft bei dem Anbieter abgeschlossen.

Bei einer Bestellung und einer Vertragserklärung für eine Mitgliedschaft handelt es sich um komplett unterschiedliche Verträge. Daher ist für jeden Vertrag eine ausdrückliche Bestätigung notwendig. Geht aus dem „jetzt kaufen“-Button nicht klar hervor, dass auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, so ist dies unzulässig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant