Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.767 Anfragen

Rattenbefall und die fristlose Kündigung

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Besteht der wichtige Grund zur Beendigung eines gewerblichen Mietvertrags wie hier bei dem Auftreten eines Mangels in Gestalt eines nachhaltigen akuten Rattenbefalls in der - objektiven - Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung gemäß § 543 Abs. 3 S. 1 BGB grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zulässig (BGH, 13.06.2007 - Az: VIII ZR 281/06; OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - Az: 24 U 83/11).

Dass der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Rattenbefalls gesetzt hat, wurde vorliegend weder vorgetragen noch war dies ersichtlich. Auch war die Fristsetzung nicht nach Maßgabe von § 543 Abs. 3 S. 2 BGB entbehrlich. Denn die Abmahnung bzw. die Fristsetzung ist gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 BGB nur dann entbehrlich, wenn eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht (Nr. 1) oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist (Nr. 2). Dabei muss der Mieter die tatsächlichen Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 S. 2 BGB darlegen und beweisen.

Hierzu fehlte jeglicher Vortrag. Die Fristsetzung war bereits insofern nicht entbehrlich, als der Mieter die Kündigung ohnehin erst zum 31. Dezember 2012 erklärt hat und sich der Mieter vor Ausspruch der fristlosen Kündigung mit Erklärung vom 11. April 2013 durchaus in der Lage gesehen hat, den Vermieter zuvor - nämlich mit Schreiben vom 28. März 2013 - unter Fristsetzung zur Beseitigung des Rattenbefalls aufzufordern. Zudem hat der Vermieter auf die Anzeige des Rattenbefalls mit Schreiben des Mieters vom 12. Mai 2012 unstreitig Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Einschaltung einer Fachfirma ergriffen, die - naturgemäß - im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht ihren Abschluss gefunden hatten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.767 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant