Wird bei der Nennung des Preises eines Linienfluges zwar auf Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren hingewiesen, diese jedoch nicht konkret beziffert und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt ein Verstoß gegen § 1 UWG vor.
OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - Az: 2 U 75/97
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