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Unwirksame Schönheitsreparaturklausel - Instandhaltungspflicht des Vermieters!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält ein gewerblicher Mietvertrag eine starre Fristenregelung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen, so ist die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam. An die Stelle der unzulässigen Klausel tritt in diesem Fall die gesetzliche Instandhaltungspflicht des Vermieters; eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.


OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - Az: I-10 U 102/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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