Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.900 Anfragen

Kündigung wegen hoher Betriebskosten

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weichen die tatsächlich bererechneten Betriebskosten beträchtlich von den vereinbarten Vorauszahlungen ab, so steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dies entschied das Landgericht Hamburg im Fall eines Gewerberaumieters, dessen Betriebskostenabrechnung einen Betrag auswies, der den Jahresbetrag der vereinbarten Vorauszahlungen um rund 150% überstieg.

Zwar seien Betriebskosten verbrauchsabhängig und könnten daher nicht exakt angegeben werden. Allerdings sei im entschiedenen Fall der zulässige Toleranzbereich für Abweichungen der Vorauszahlungen vom Abrechnungsbetrag klar überschritten worden.

Hätte der Vermieter tatsächlich keine hinreichende Schätzgrundlage besessen, von der ausgehend Vorauszahlungen hätten festgesetzt werden können, hätte er hierauf vor Vertragschluss deutlich hinweisen müssen.


LG Hamburg, 06.03.2003 - Az: 409 O 147/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant