- Firmen / Gewerbe
- Nachrichten
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.293 Anfragen
Bundesrat stimmt über Vorgaben zum Energiesparen ab
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Am 10. Februar 2023 stimmt der Bundesrat über die Verlängerung einer ursprünglich auf sechs Monate befristeten Regierungsverordnung zur Energieversorgung ab. Sie enthält Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand - zum Beispiel beim Beheizen von Wohnungen und Arbeitsräumen oder bei der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.
1,5 Monate längere Geltungsdauer
Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, möchte die Bundesregierung die Geltungsdauer bis zum 15. April 2023 verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorbeugen. Diese Verlängerung bedarf - anders als die ursprüngliche Verordnung - der Zustimmung des Bundesrates.
Veröffentlicht: 01.02.2023
Quelle: BundesratKOMPAKT
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.293 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant