Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Verzicht auf höheren Zugewinnausgleich kann Zuwendung sein

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kann eine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sein.

Somit stellt die Differenz zwischen der rechnerischen Zugewinnausgleichsforderung und dem tatsächlich gezahlten Betrag eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung dar.

Zwar obliegt es den Ehegatten, die Höhe des Zugewinns festzulegen und sie verfügen diesbezüglich über ein weitgehendes Gestaltungsrecht. In diesem Zusammenhang ist auch ein Verzicht des ausgleichberechtigten Ehegatten auf seine Ausgleichsforderung gegen Zahlung einer Abfindung nicht schenkungsteuerpflichtig. Indes sind der Gestaltungsfreiheit güterrechtlicher Vereinbarungen dort Grenzen gezogen, wo sie einem Ehepartner eine überhöhte Ausgleichsforderung dergestalt verschafft, dass der Rahmen einer güterrechtlichen Vereinbarung überschritten wird, bzw. die tatsächliche Ausgleichsforderung den vorgesehenen Betrag übersteigt. Dies stellt eine freigebige Zuwendung zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar.

Nichts anderes kann nach Auffassung des Gerichts gelten, wenn ein Ehegatte auf die Auszahlung des Differenzbetrags zwischen dem sich aus der güterrechtlichen Vereinbarung ergebenden Ausgleichsbetrag und dem tatsächlich gezahlten niedrigeren Betrag verzichtet. Dies stellt eine freigebige Zuwendung zugunsten des Ausgleichsverpflichteten dar.


FG Hessen, 15.12.2016 - Az: 1 K 199/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant