Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.081 Anfragen

Auskunftspflicht und Zugewinnausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Grundsätzlich ist die Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 1 BGB durch ein vollständiges Verzeichnis zu erfüllen. Es ist nicht ausreichend, wenn die Auskunft auf mehrere Schriftstücke verteilt erfolgt.

Nur dann, wenn die Belege nach Art und Anzahl der Unterlagen so konkret bezeichnet sind, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist, ist eine Verurteilung zur Vorlage von Belegen vollstreckbar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Wird ein Ehegatte im Verfahren über den Zugewinnausgleich gemäß § 1379 Abs. 1 BGB zur Auskunfterteilung verurteilt, findet die Vollstreckung nach § 888 ZPO statt. Bei der Erteilung der Auskunft handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt. Der Schuldner kann zwar im Verfahren nach § 888 ZPO Erfüllung einwenden.

Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind, sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.081 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant