Vorliegend wurde eine am 26. Mai 1994 geschlossene Ehe durch Beschluss vom 15. Juli 2011 geschieden und der Versorgungsausgleich im Verbund geregelt. Dabei wurde ein fondsgebundenes betriebliches Anrecht des Antragsgegners bei dem Telekom Pensionsfonds a.G. intern geteilt und zugunsten der Antragstellerin ein auf das Ende der Ehezeit am 31. Januar 2011 bezogenes Anrecht in Höhe von 8.384 € übertragen.
Mit seiner Beschwerde hat der Pensionsfonds das Ziel verfolgt, die interne Teilung in der Bezugsgröße "Fondsanteile" auszusprechen, die konkrete Fassung der maßgeblichen Versorgungs- und Teilungsregelung in die Beschlussformel aufzunehmen und die Entscheidung um eine "offene" Beschlussfassung zu ergänzen, die mögliche Wertveränderungen im Vorsorgedepot des Antragsgegners zwischen dem Ende der Ehezeit und dem Zeitpunkt der Umsetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfasst.
Mit seiner Beschwerde hat der Pensionsfonds das Ziel verfolgt, die interne Teilung in der Bezugsgröße "Fondsanteile" auszusprechen, die konkrete Fassung der maßgeblichen Versorgungs- und Teilungsregelung in die Beschlussformel aufzunehmen und die Entscheidung um eine "offene" Beschlussfassung zu ergänzen, die mögliche Wertveränderungen im Vorsorgedepot des Antragsgegners zwischen dem Ende der Ehezeit und dem Zeitpunkt der Umsetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfasst.
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