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Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Alleinverdienerehe

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden.

Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo (Stillhalteabkommen; hier: eine beidseitige Vereinbarung, aus einem Anspruch keine Forderungen zu erheben) nicht umgangen werden.


BGH, 29.01.2014 - Az: XII ZB 303/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern