Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.715 Anfragen

Ausgleich eines Anrechts im Wege der externen Teilung

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Grundsätzlich ist der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG in Verbindung mit § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen.

Mit der Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Kapitalbetrages soll dem im Gesetz vorgeschriebenen Gebot der Halbteilung Rechnung getragen werden.

Bei der externen Teilung wird der Versorgungsausgleich mit der Rechtskraft der Entscheidung vollzogen, § 224 Abs. 1 FamFG. In Hinblick darauf, dass sich der Ausgleichswert nach § 14 Abs. 1 VersAusglG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG auf das Ende der Ehezeit bezieht, während die Titulierung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG erst später erfolgen kann, nimmt der Ausgleichsberechtigte nicht an den zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eintretenden Wertänderungen des Anrechts teil.

Aus diesem Grund soll der zu zahlende Kapitalbetrag verzinst werden, um ein dem Grundsatz der Halbteilung gerecht werdendes Anrecht für den Ausgleichsberechtigten zu begründen.

Ein - durch Vereinbarung der beteiligten Ehegatten der Höhe nach festgelegter - an den Zielversorgungsträger im Wege der externen Teilung zu zahlender Kapitalbetrag ist jedoch nicht zu verzinsen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - Az: 18 UF 347/11

ECLI:DE:OLGKARL:2012:0816.18UF347.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant