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Private Rentenversicherung kommt grundsätzlich in den Versorgungsausgleich!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung mit Mitteln seines vorehelich erworbenen Privatvermögens begründet hat, ist grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.
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