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Private Rentenversicherung kommt grundsätzlich in den Versorgungsausgleich!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung mit Mitteln seines vorehelich erworbenen Privatvermögens begründet hat, ist grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.


BGH, 18.01.2012 - Az: XII ZB 213/11

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Dr. Peter Leithoff , Mainz