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Rentenanpassung 2026: Bundesrat entscheidet über Anstieg um 4,24 Prozent

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 steht im nächsten Plenum auf der Tagesordnung des Bundesrates. Diese enthält unter anderem die Bestimmung des ab dem 1. Juli 2026 geltenden Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie des allgemeinen Rentenwertes für Landwirte.

Anhebung des aktuellen Rentenwertes

Durch die Verordnung wird der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich auf 42,52 Euro festgesetzt. Dies entspricht einem Anstieg um 4,24 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeute die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat, so die Bundesregierung. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden erworbenen Rentenpunkt erhält. Die Anpassung an die wirtschaftliche Situation erfolgt jährlich durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates.

Rentenanstieg auch für Landwirte

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 Euro auf 19,63 Euro erhöht. Für die gesetzliche Unfallversicherung werden der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 Euro und 1.916 Euro monatlich festgesetzt.

Veröffentlicht: 05.06.2026

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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