Ein unterhaltspflichtiger Elternteil kann unter Umständen gehalten sein, auf die Anfahrt zur Arbeit mit dem eigenen Fahrzeug zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen, wenn dies nicht mit erheblich höherem zeitlichem Aufwand verbunden ist.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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