Ein unterhaltspflichtiger Elternteil kann unter Umständen gehalten sein, auf die Anfahrt zur Arbeit mit dem eigenen Fahrzeug zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen, wenn dies nicht mit erheblich höherem zeitlichem Aufwand verbunden ist.
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OLG Brandenburg, 02.04.2009 - Az: 10 UF 194/08
ECLI:DE:OLGBB:2009:0402.10UF194.08.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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