Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.856 Anfragen

Für den Familienunterhalt sind Barvermögen und Eigentumswohnung einzusetzen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehemann, der in einem Pflegeheim untergebracht ist, muß für den Familienunterhalt der Ehefrau auch sein Vermögen einsetzen. Dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, umfaßt auch Eigentumswohnung und Barvermögen und

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Nürnberg, 20.08.2007 - Az: 10 UF 662/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant