Ein verschärft haftender Unterhaltspflichtiger, der trotz 35 Stunden-Woche im flexiblen Schichtsystem nicht seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann, muß sich um eine besser bezahlte Beschäftigung bemühen. Es ist dem Unterhaltspflichtigen
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Brandenburg, 26.03.2007 - Az: 9 WF 35/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


