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Karrieresprung und Unterhaltsverpflichtung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Beförderung auf Umstände gestützt, die nach der Trennung und vor der Ehescheidung eingetreten sind und zum Trennungszeitpunkt nicht wahrscheinlich waren, so kann die Beförderung nicht in die Bemessung der maßgeblichen nachehelichen Lebensverhältnisse mit einbezogen werden.


OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Az: 7 WF 3447/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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