Ist eine Beförderung auf Umstände gestützt, die nach der Trennung und vor der Ehescheidung eingetreten sind und zum Trennungszeitpunkt nicht wahrscheinlich waren, so kann die Beförderung nicht in die Bemessung der maßgeblichen nachehelichen Lebensverhältnisse mit einbezogen werden.
OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Az: 7 WF 3447/03
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


