Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.452 Anfragen

Auch bei Überschuldung Unterhalt zahlen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Auch ein überschuldeter Unternehmer muss Unterhalt für seine Kinder zahlen, sofern er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In diesem Fall muss er auch in der Lage sein, den Unterhalt für ein Kind zu zahlen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger macht lediglich den Regelunterhalt nach der Regelbetragverordnung geltend. Das bedeutet, dass den Beklagten die volle Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seiner Behauptungen trifft, er sei weder tatsächlich leistungsfähig, noch könne er bei ausreichenden zumutbaren Anstrengungen seine Leistungsfähigkeit herbeiführen.

Der Beklagte hat bereits seine Leistungsunfähigkeit seit Dezember 1999 nicht hinreichend substantiiert dargetan.

Zwar hat er Bilanzen, und betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Akte gereicht, die steuerliche Verluste der GmbH in der Zeit von 1998 bis 2001 ausweisen. Ob diese steuerlichen Verluste unter Berücksichtigung des Vortrags des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2002, er habe das sich aus dem Steuerbescheid für 1999 ergebende Arbeitseinkommen von 90.000,- DM nicht bezogen, es handle sich um reine Buchungen aus steuerlichen Gründen, und, Miet- und Nebenkosten für die GmbH würden tatsächlich nicht anfallen, auch wenn sie steuerrechtlich in Absatz gebracht werden könnten, überhaupt als unterhaltsrechtlich relevante Verluste berücksichtigt werden können, erscheint zweifelhaft, kann aber derzeit dahinstehen. Denn der Beklagte hat zu keinen Zeitpunkt konkret dargelegt, welche Einkünfte - seien es Lohnzahlungen seitens der GmbH, Entnahmen aus der GmbH oder Einkünfte anderer Art - er seit Dezember 1999 tatsächlich erzielt hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 07.08.2003 - Az: 10 UF 56/03

ECLI:DE:OLGCE:2003:0807.10UF56.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal