Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Erwerbspflicht auch für über 65-jährige?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist dem Vater minderjähriger Kinder eine Erwerbstätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit zumutbar, wenn dies erforderlich ist, um den Mindestunterhalt der Kinder sicherzustellen (gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht gem. § 1603 Abs. 2 BGB).

In diesem Fall besteht eine Verpflichtung, alle zumutbaren Erwerbsquellen zu nutzen (z.B. Überstunden, Nebentätigkeit). Schließlich müssen jüngere Erwerbstätige bei für Unterhaltszahlungen unzureichendem Einkommen notfalls Überstunden leisten oder gar eine Nebentätigkeit aufnehmen. Auch für ältere Menschen gilt Entsprechendes.

Über die im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten hinausgehende Kosten können unterhaltsrechtlich nicht zum Abzug gebracht werden.


OLG Koblenz, 25.11.2002 - Az: 13 UF 465/02

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:1125.13UF465.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant