Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen
Erwerbspflicht auch für über 65-jährige?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist dem Vater minderjähriger Kinder eine Erwerbstätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit zumutbar, wenn dies erforderlich ist, um den Mindestunterhalt der Kinder sicherzustellen (gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht gem. § 1603 Abs. 2 BGB).
In diesem Fall besteht eine Verpflichtung, alle zumutbaren Erwerbsquellen zu nutzen (z.B. Überstunden, Nebentätigkeit). Schließlich müssen jüngere Erwerbstätige bei für Unterhaltszahlungen unzureichendem Einkommen notfalls Überstunden leisten oder gar eine Nebentätigkeit aufnehmen. Auch für ältere Menschen gilt Entsprechendes.
Über die im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten hinausgehende Kosten können unterhaltsrechtlich nicht zum Abzug gebracht werden.
OLG Koblenz, 25.11.2002 - Az: 13 UF 465/02
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:1125.13UF465.02.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank