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Falsche Einkommensangaben und der Unterhaltsanspruch

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird das Einkommen falsch angegeben, so führt dies nicht notwendigerweise zu einem Verlust von nachehelichen Unterhaltsansprüchen.

In jedem Einzelfall ist gemäß des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen, ob eine derartig schwerwiegende Folge gerechtfertigt ist.

Hierbei ist die Höhe des verschwiegenen Einkommens maßgeblich.


OLG Saarbrücken, 02.10.2002 - Az: 14 WF 14/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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