Wird das Einkommen falsch angegeben, so führt dies nicht notwendigerweise zu einem Verlust von nachehelichen Unterhaltsansprüchen.
In jedem Einzelfall ist gemäß des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen, ob eine derartig schwerwiegende Folge gerechtfertigt ist.
Hierbei ist die Höhe des verschwiegenen Einkommens maßgeblich.
In jedem Einzelfall ist gemäß des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen, ob eine derartig schwerwiegende Folge gerechtfertigt ist.
Hierbei ist die Höhe des verschwiegenen Einkommens maßgeblich.
OLG Saarbrücken, 02.10.2002 - Az: 14 WF 14/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


