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Falsche Einkommensangaben und der Unterhaltsanspruch

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird das Einkommen falsch angegeben, so führt dies nicht notwendigerweise zu einem Verlust von nachehelichen Unterhaltsansprüchen.

In jedem Einzelfall ist gemäß des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen, ob eine derartig schwerwiegende Folge gerechtfertigt ist.

Hierbei ist die Höhe des verschwiegenen Einkommens maßgeblich.


OLG Saarbrücken, 02.10.2002 - Az: 14 WF 14/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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