Wer beim Auto Fahren mit seinem Handy telefoniert, einen Unfall verschuldet und deswegen seine Arbeitsstelle verliert, handelt hinsichtlich seiner Unterhaltspflichten verantwortungslos leichtfertig, wenn er weiß, dass zur Ausübung seines Berufs auf den Führerschein angewiesen sit und als Arbeitsloser seinen Unterhaltsschulden nicht nachkommen kann. Er muss sich deshalb den Unterhaltsberechtigten gegenüber so behandeln lassen, wie wenn er die Arbeitsstelle und das entsprechende Einkommen noch hätte.
AG Freising, 25.07.2000 - Az: 2 F 312/2000
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