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Beschränktes Umgangsrecht für gewalttätigen Vater
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurden die Kinder durch die erfahrene Gewaltanwendung des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter stark traumatisiert, so dass unmittelbare persönliche und telefonische Kontakte negativen Einfluss auf die seelisch-geistige Entwicklung haben können, so kann das Umgangsrecht des Kindesvaters wegen Kindeswohlgefährdung auf briefliche Kontakte und Bildinformationen beschränken werden. Dies ist u.a. dann anzunehmen, wenn die psychische Gefährdung der Kinder für den Fall der Konfrontation mit dem Kindesvater durch den Bericht des Jugendamtes belegt wird, nach dem die Kinder den Kindesvater ablehnen und Angst vor ihm haben.
OLG Köln, 06.12.2010 - Az: 4 UF 183/10
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