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Verweigerung des Umgangs des biologischen Vaters mit seinen Kindern ist Kindeswohlverletzung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die grundsätzliche Weigerung der deutschen Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat, vernachlässigt das Kindeswohlinteresse und kann einen Eingriff in seine Rechte aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.

Der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, kann dann in den Geltungsbereich von Artikel 8 fallen, wenn die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist.

Es ist daher in solchen Fällen eine gerechte Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechten (Vorrang bestehender Familienbindung nach deutschem Recht und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Insbesondere ist zu prüfen, ob der Kontakt unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder liegt.


EGMR, 21.12.2010 - Az: 20578/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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