Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht. Wäre dem so, dürfte der Arbeitgeber die Nutzung gar nicht einschränken.
EGMR, 12.01.2016 - Az: 61496/08
ECLI:CE:ECHR:2016:0112JUD006149608
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


