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Arbeitgeber darf Internetnutzung am Arbeitsplatz überprüfen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitgeber sind dazu berechtigt, Arbeitnehmern das Chatten und Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Auch ist der Arbeitgeber dazu berechtigt die Einhaltung eines solchen Verbots zu überwachen. Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht. Wäre dem so, dürfte der Arbeitgeber die Nutzung gar nicht einschränken.


EGMR, 12.01.2016 - Az: 61496/08

ECLI:CE:ECHR:2016:0112JUD006149608


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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