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Erbrechtliche Stichtagsregelung diskriminiert nichteheliche Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die deutsche Stichtagsregelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG, nach der vor dem 1.7.1949 geborene nichteheliche Kinder, deren Vater vor dem 29.5.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Vaters haben, gegen Art. 14 (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) EMRK verstößt.


EGMR, 09.02.2017 - Az: 29762/10

ECLI:CE:ECHR:2017:0209JUD002976210


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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