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Erbrechtliche Stichtagsregelung diskriminiert nichteheliche Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die deutsche Stichtagsregelung des Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG, nach der vor dem 1.7.1949 geborene nichteheliche Kinder, deren Vater vor dem 29.5.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Vaters haben, gegen Art. 14 (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) EMRK verstößt.


EGMR, 09.02.2017 - Az: 29762/10

ECLI:CE:ECHR:2017:0209JUD002976210


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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