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Verweigerung des Umgangs des biologischen Vaters mit seinen Kindern ist Kindeswohlverletzung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die grundsätzliche Weigerung der deutschen Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat, vernachlässigt das Kindeswohlinteresse und kann einen Eingriff in seine Rechte aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.

Der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, kann dann in den Geltungsbereich von Artikel 8 fallen, wenn die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist.

Es ist daher in solchen Fällen eine gerechte Abwägung zwischen den konkurrierenden Rechten (Vorrang bestehender Familienbindung nach deutschem Recht und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Insbesondere ist zu prüfen, ob der Kontakt unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder liegt.


EGMR, 21.12.2010 - Az: 20578/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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