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Nachhaltige unbegründete Umgangsverweigerung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert der betreuende Elternteil beharrlich und unbegründet den Umgang, so können Umgangsregelungen nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft bis hin zur Androhung von Zwangsgeld oder Zwangshaft angeordnet werden. Widersetzt sich der betreuende Elternteil dieser Anordnung, so kann ihm das Kind mit Gewalt abgenommen werden. Für die Zeit des Umgangs mit dem nicht betreuenden Elternteil kann dem anderen darüber hinaus vorübergehend das Sorgerecht entzogen werden.


OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - Az: 6 UF 37/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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