Aufwendungen für einen Familienrechtstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nicht ehelichen Kindern können unter Geltung des früheren § 1711 BGB dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert.
BFH, 04.12.2001 - Az: III R 31/00
Quelle: NJW 2002, 1975
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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