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Schulgeldzahlungen als Krankheitskosten?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule sind nicht schon dann als Krankheitskosten anzusehen, weil der Besuch einer bestimmten Schule als die eigentliche Heilmaßnahme anzusehen sein soll, da sich die dort herrschenden Bedingungen günstig auf die Krankheit auswirken (hier: ADHS). In einem solchen Fall handelt es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um nicht abziehbare Kosten der Vorbeugung bzw. Folge einer Krankheit.
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Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen