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Schulgeldzahlungen als Krankheitskosten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule sind nicht schon dann als Krankheitskosten anzusehen, weil der Besuch einer bestimmten Schule als die eigentliche Heilmaßnahme anzusehen sein soll, da sich die dort herrschenden Bedingungen günstig auf die Krankheit auswirken (hier: ADHS). In einem solchen Fall handelt es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um nicht abziehbare Kosten der Vorbeugung bzw. Folge einer Krankheit.


FG Düsseldorf, 14.03.2017 - Az: 13 K 4009/15 E

ECLI:DE:FGD:2017:0314.13K4009.15E.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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