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Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft bei Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Staatsanwaltschaft steht im Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft kein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG zu. Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung des von der Staatsanwaltschaft wahrgenommenen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses.


BGH, 08.10.2014 - Az: XII ZB 406/13

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