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Pflegebedürftigkeit der Kinder bei Diabetes?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Pflegebedürftigkeit i.S.d. §14 Abs. 1 SGB XI liegt bei Diabetes mellitus nicht vor, da es hier in der Regel nicht zu einer Hilfsbedürftigkeit für gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens kommt.

Da auch gesunde Kinder im Alter bis zu 16 Jahren regelmäßig Hilfe bei der Nahrungsbereitung durch die Eltern benötigen, scheidet eine Hilfsbedürftigkeit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ebenfalls aus.

Daher sind Umsätze aus der Vermietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Vorsorgekuren für an Diabetes mellitus erkrankte Kinder sowie aus der Verköstigung der Patienten nicht nach§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG umsatzsteuerfrei.


FG Brandenburg, 18.06.2003 - Az: 1 K 1620/01

ECLI:DE:FGBEBB:2003:0618.1K1620.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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