Gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz erhält das staatliche Kindergeld für ein eheliches Kind derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein kann, wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, aber das Kind für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.
BFH, 20.06.2001 - Az: VI R 224/98
Quelle: NJW 2001, Heft 46, VIII
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


