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Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Leistungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Zur Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Leistungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte eine Immobilie an den Partner zurück übertragen werden, nachdem dieser die mit Grundschulden gesicherten Darlehen getilgt hatte.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet der Ausgleich solcher Zuwendungen vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften statt.
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