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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Waren Detektivkosten objektiv aus Rechtsgründen überflüssig, so ist die Erstattungsfähigkeit hierdurch nicht in Frage gestellt. Es kommt alleine darauf an, ob die Einschaltung des Detektivs bei Auftragserteilung für erforderlich gehalten werde durfte.
Die Einschaltung eines Detektivs kann zum Nachweis, daß eine vertragliche Unterhaltspflicht nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfallen ist, notwendig sein.


OLG Koblenz, 02.01.2007 - Az: 14 W 785/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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