Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.047 Anfragen

Unterhalt auch im freiwilligen sozialen Jahr?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch dann, wenn ein freiwilliges soziales Jahr keine zwingende Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsweg ist können volljährige Kinder für diesen Zeitraum einen Unterhalsanspruch haben. Aufgrund der Neuregelung des freiwilligen sozialen Jahres durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) kann an der früher vertretenen Auffassung, dass während des freiwilligen sozialen Jahres nur dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung handelt oder die Eltern einverstanden waren, nicht festgehalten werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant