Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.299 Anfragen
Bei Vollzeitbeschäftigung besteht keine Pflicht zur Nebentätigkeit!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Übt der Unterhaltsverpflichtete eine Vollzeitbeschäftigung aus, kann ihm die Ausübung einer zusätzlichen Nebentätigkeit nicht angesonnen werden.
Dies ist zwar bei gesteigerter Unterhaltspflicht möglich, wenn es sich um eine zumutbare Nebentätigkeit nach Feierabend oder am Wochenende handelt. Wird die Vollzeittätigkeit aber in Wechselschicht ausgeübt, so dass der Unterhaltspflichtige dadurch besonderen Belastungen ausgesetzt ist, so ist eine solche Verpflichtung zu verneinen.
OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - Az: 9 WF 123/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!