Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.347 Anfragen

Bei Vollzeitbeschäftigung besteht keine Pflicht zur Nebentätigkeit!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Übt der Unterhaltsverpflichtete eine Vollzeitbeschäftigung aus, kann ihm die Ausübung einer zusätzlichen Nebentätigkeit nicht angesonnen werden.
Dies ist zwar bei gesteigerter Unterhaltspflicht möglich, wenn es sich um eine zumutbare Nebentätigkeit nach Feierabend oder am Wochenende handelt. Wird die Vollzeittätigkeit aber in Wechselschicht ausgeübt, so dass der Unterhaltspflichtige dadurch besonderen Belastungen ausgesetzt ist, so ist eine solche Verpflichtung zu verneinen.


OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - Az: 9 WF 123/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant