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Unterhaltsanspruch im sozialen Jahr?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht gegenüber den Eltern kein Unterhaltsanspruch, wenn die Ableistung eines sozialen Jahres nach bestandenem Abitur lediglich der Überbrückung bis zur Erlangung des angestrebten Studienplatzes dient. Die Tätigkeit

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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