Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.678 Anfragen

Auslandsaufenthalt - Muß der Unterhaltspflichtige sich beteiligen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn ein Auslandsaufenthalt eines Gymnasiasten als angemessene Ausbildung sachlich begründet und wirtschaftlich zumutbar ist, muß sich der barunterhaltspflichtige Elternteil an den hierdurch entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Einverständnis beteiligen.
Wird ein einjähriger Studienaufenthalt im Ausland nicht auf die Schulzeit angerechnet und verlängert diese, so kommt ein solcher Aufenthalt gegen den Willen des Barunterhaltspflichtigen nur bei weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen in Betracht.


OLG Dresden, 09.02.2006 - Az: 21 UF 619/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant