Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.436 Anfragen

Auch Hausmann ist unterhaltspflichtig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein geschiedener Ehemann in einer neuen Ehe als Hausmann tätig, so bleibt er weiterhin gegenüber den Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. In diesem Fall ist der Unterhalt aus dem Einkommen der neuen Ehefrau sowie ev. aus Nebentätigkeiten zu bestreiten. Die neue Frau schuldet dem Hausmann nämlich Familienunterhalt,

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn