Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.188 Anfragen

Nebentätigkeit in zweiter Ehe kann unzumutbar sein

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit zur Sicherstellung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind aus erster Ehe ist unterhaltsrechtlich nicht zumutbar, wenn der Unterhaltspflichtige glaubhaft darlegt, dass er hierzu aufgrund der tatsächlichen beruflichen Beanspruchung und aufgrund eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist und zudem auch an den Wochenenden der zeitliche Spielraum stark eingeschränkt ist, da er aufgrund besserer Sprachkenntnisse in die Unterstützung seiner Kinder aus zweiter Ehe beim schulischen Lernen eingebunden ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Im Rahmen der nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht kann neben die Verpflichtung zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit auch die Obliegenheit treten, noch eine zweite Arbeit anzunehmen, um das Existenzminimum der minderjährigen Kinder zu gewährleisten. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats. Dies geht indes nicht soweit, eine solche Verpflichtung zum Regelfall zu erheben. Vielmehr sind die Interessen der minderjährigen Kinder und die berechtigten Belange des Unterhaltspflichtigen jeweils im konkreten Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

Diese Abwägung führt hier dazu, dass von dem Kläger unterhaltsrechtlich die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht verlangt werden kann. Maßgeblich ist insoweit vor allem die tatsächliche berufliche Beanspruchung sowie die eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant