Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.093 Anfragen
Telefonkosten können Sonderbedarf sein
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verursacht der halbwüchsige, bei der Mutter lebende Sohn getrennt lebender Eheleute durch Inanspruchnahme von Servicenummern Telefonkosten von 500 EUR, so ist die Kindesmutter, auf deren Namen der Anschluss lautet, befugt, die Hälfte der Kosten von ihrem getrennt lebenden Ehemann als Sonderbedarf erstattet zu verlangen.
AG Nordenham, 03.12.2002 - Az: 4 F 329/02 UE
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.